Ergotherapie

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

Hier können Sie einiges über die Grundlagen der Ergotherapie und die Möglichkeiten dieser Therapieform erfahren.  Da es sich um eine private Homepage handelt, sind einige Inhalte gekürzt oder vereinfacht dargestellt.  Für detaillierte und vollständige Informationen über Ergotherapie wenden sie sich bitte an den österreichischen Berufsverband unter www.ergotherapie.at

Wann kann Ergotherapie helfen?

  •  z.B. bei Verletzungen, rheumatischen und/oder degenerativen Erkrankungen und Schmerzzuständen im Bereich der oberen Extremität wie z.B. Chronische Polyarthritis, Schulter-Hand-Syndrom, Tennisellbogen, Arthrosen, Schmerzen bei Bewegungen und in Ruhe, ...
  • Nach oder anstatt (Hand-)chirurgischer Versorgung wie z.B. bei Karpaltunnelsyndrom, Tumoren oder nach Knochen-, Sehnen-, Band-, Nerven- und Weichteilverletzungen der Hände, Amputationen, ...
  • Bei neurologischen Erkrankungen oder Verletzungen des zentralen Nervensystems wie z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, M. Alzheimer, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma, Querschnittlähmung,...
  • Bei Entwicklungsverzögerungen, bei Problemen mit der sensorischen Integration von Reizen, bei Problemen in der Grob- Fein- oder Graphomotorik, ADS, ADHS, Autismus, angeborenen Fehlbildungen...
  • Auch präventiv im Rahmen ergonomischer Beratung Wohnungs-, Hilfsmittel- oder Arbeitsplatzabklärung,... ErgotherapeutInnen

Ergotherapie in der Praxisgemeinschaft Tainach

Simone Baumgartner ist Vertragsergotherapeutin für die Kärntner Gebietskrankenkasse und bietet Ergotherapie für Kinder und Erwachsene an. Ihr Hauptschwerpunkte sind, die Ergotherapie in der Pädiatrie, Orthopädie und die tiergestützte Ergotherapie. 

 

Stephanie Jansen ist Wahltherapeutin für alle Kassen und ihr Spezialgebiet ist die Ergotherapie in der Handrehabilitation.

Wie bekommt man Ergotherapie?

Sie brauchen zuerst einen Verordnungsschein Ihres Facharztes oder Allgemeinmediziners. Auf diesem soll die Diagnose, die Dauer (30min oder 60min) und die Stundenanzahl aufgeführt sein. Weiters benötigen die Sozialversicherungsträger auch den Namen des Therapeuten für die Rückverrechnung. Wenn ein Hausbesuch notwendig ist, dann bitte auch diesen Bedarf vermerken.

Der Verordnungsschein muss dann vom Chefarzt der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden. Diesen Schein dann bitte zur ersten Therapiestunde mitbringen und der Therapeutin vorlegen.

Kosten und Rückerstattung

Stephanie Jansen, Kristina Begusch und Simone Baumgartner informieren Sie gerne zu den Tarifen und zur Rückerstattung der Kassen.