Kinderergotherapie

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Simone Baumgartner - Ergotherapie für Kinder
Simone Baumgartner - Ergotherapie für Kinder

Ergotherapie in der Pädiatrie

Ergotherapie (ET) – aus dem Griechischen „ergon“ (Arbeit) und „therapeia“ (Behandlung) – geht davon aus, dass Aktiv-sein heilende Wirkung hat.

Die Kernaufgabe der Ergotherapie ist es,

Menschen dabei zu unterstützen, Handlungsfähigkeit und Selbständigkeit im Alltag und/oder Berufsleben zu erhalten oder wieder zu erreichen. Handlungsfähigkeit im Alltag bedeutet, dass der Mensch die Aufgaben, die er sich stellt und die, die ihm durch sein Leben bzw. die Gesellschaft gestellt werden, für sich zufriedenstellend erfüllen kann. Für Kinder bedeutet es Selbständigkeit in ihren Lebensbereichen, wie Spiel, Schule und auch im Alltag und Tagesablauf mit ihren Familien. 

Wann hilft Ergotherapie Ihrem Kind?

  • Entwicklungsverzögerungen und - störungen
  • Wahrnehmungsproblemen (Taktile Überempfindlichkeit, Ungeschicktheit, fehlende Kraftdosierung, ...)
  • angeborenen Behinderungen (z.B.: Morbus Down, Prader-Willi-Syndrom, Infantile Cerebralparese )
  • Verhaltensauffälligkeiten und Lernstörungen (Konzentrationsschwierigkeiten, extreme Schüchternheit)
  • chronischen Erkrankungen (z.B.: Rheuma)
  • Amputationen, Verbrennungen, Verletzungen, ....
  • Anpassungsproblemen z.B. nach Frühgeburten
  • Schwierigkeiten im sozialen Kontakt (Aggressivität, Schüchternheit, Distanzlosigkeit, ...)
  • unreife Stifthaltung und Graphomotorik
  • ADS, ADHS
  • mangelndem Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen

Ergotherapie für Kinder in der Praxisgemeinschaft Tainach

Simone Baumgartner ist Vertragsergotherapeutin für die Kärntner Gebietskrankenkasse und bietet Ergotherapie für Kinder und Erwachsene an. Ihr Hauptschwerpunkte sind, die Ergotherapie in der Pädiatrie, Orthopädie und die tiergestützte Ergotherapie.

Wie bekommt man Ergotherapie?

Sie brauchen zuerst einen Verordnungsschein Ihres Facharztes oder Allgemeinmediziners.

Auf diesem soll die Diagnose, die Dauer (30min oder 60min) und die Stundenanzahl meist aufgeführt sein.

Weiters benötigen die Sozialversicherungsträger auch den Namen des Therapeuten für die Rückverrechnung.

Wenn ein Hausbesuch notwendig ist, dann bitte auch diesen Bedarf vermerken.

Der Verordnungsschein muss dann vom Chefarzt der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden. Diesen Schein dann bitte zur ersten Therapiestunde mitbringen und der Therapeutin vorlegen.

Kosten und Rückerstattung

Kristina Begusch und Simone Baumgartner informieren Sie gerne zu den Tarifen und zur Rückerstattung der Kassen.